Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Audioproduktionen zwischen Inter Voice Over und einem Besteller in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt Inter Voice Over nicht an, es sei denn, Inter Voice Over hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages, Speicherung des Vertragstextes
(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über das jeweilige Bestellformular auf www.intervoiceover.com oder per E-Mail an offerte@InterVoiceOver.de.
(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Inter Voice B.V., 207 Regent Street, W1B 3HH London, Vereinigtes Königreich, Telefon +44 (0) 20 726 26 937 zustande.
(3) Die Präsentation der Audioproduktionen auf der Internetseite www.intervoiceover.com stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von Inter Voice Over dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderungen an den Besteller, Audioproduktionen zu bestellen. Sofern der Besteller sich nicht auf ein von Inter Voice Over abgegebenes individuelles Angebot bezieht, gibt der Besteller per E-Mail oder über die Inter Voice Over Internetseite mit der Bestellung der gewünschten Audioproduktion ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich per E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Erst damit wird auch die optionale Express-Lieferung innerhalb von 24 Stunden bestätigt. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist gilt das Angebot als abgelehnt. Bestehen rechtliche Bedenken in Bezug auf den Inhalt des Textes, behält sich Inter Voice Over in jedem Fall die Ablehnung der Bestellung vor.
(4) Der Besteller erhält ein unverbindliches Vertragsangebot, welches, sobald er es annimmt, bindend. Die Annahme kann schriftlich per E-Mail oder telefonisch erfolgen.
Der Besteller kann vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung nach Kontrolle seiner Angaben auf der Seite des Bestellformulars Eingabefehler berichtigen bzw. durch Schließen des Internetbrowsers den Bestellvorgang abbrechen. Inter Voice Over bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (Eingangsbestätigung). Bei Bestellungen per E-Mail erfolgt die Eingangsbestätigung durch eine manuell erstellte E-Mail innerhalb von 24 Stunden. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt schriftlich oder in Textform innerhalb von 24 Stunden.
(5) Bei Bestellungen über die Inter Voice Over Internetseite speichert Inter Voice Over den Vertragstext. Die AGB kann der Besteller jederzeit auch unter www.intervoiceover.com/de/allgemeine-geschäftsbedingungen einsehen.

§ 3 Preise, Zahlung, Fälligkeit
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich ohne die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer, da Inter Voice Over der Besteuerung des Vereinigten Königreichs unterliegt. Es gelten die in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise, wie sie im Bestellformular bzw. in dem durch Inter Voice Over individuell für den Besteller erstellten Angebot angegeben sind.
(2) Der Besteller hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse und verpflichtet sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Erhalt der Rechnung, nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden zu zahlen. Die Rechnung wird, sofern das Angebot des Bestellers angenommen wird, spätestens innerhalb von 24 Stunden bei Wahl der Standard-Lieferung und innerhalb von 24 Stunden nach Wahl der Standard-Lieferung nach Bestelleingang per E-Mail an den Besteller versandt.
(3) Der Besteller stimmt zu, die Rechnung per E-Mail als pdf-Datei zu erhalten.

§ 4 Lieferung
(1) Die Anlieferung der Audioproduktion erfolgt als wav-Datei. Wünscht der Besteller ein anderes Dateiformat, ist dieses bei Bestellungen über die Inter Voice Over Internetseite unter “Sonstige Hinweise” während der Bestellprozedur und bei Bestellungen per E-Mail in der Bestellungs-E-Mail anzugeben.
§ 5 Regelungen und Besonderheiten bei der Radiospot-Produktion
(1) Die maximale Länge eines Radiospots beträgt 60 Sekunden. Das Grundgerüst einer Radiospot-Produktion umfasst 1 Sprecher/in aus dem Inter Voice Over Sprecherpool, wobei diese/r als Fremdleistung hinzu gebucht wird (s. auch § 10 (3)), die Studiokosten für Aufnahme und Mixing, auf Wunsch Geräusche und Effekte aus dem Inter Voice Over Sound-Archiv sowie eine persönliche Beratung.
(2) Darüber hinaus sind die Komponenten Musik und weitere Sprecher/innen als Fremdleistung (s. auch § 10 (3)), Allongen (Händlernennungen am Ende des Spots), eine Textkonzeption (s. auch § 10 (1)), der Erwerb der um ein Jahr erweiterten Nutzungsdauer sowie eine Express-Lieferung zubuchbar. Wird Musik hinzu gebucht und diese von Inter Voice Over bereit gestellt, erhält der Besteller mit Abnahme der Produktion eine Musikmeldung für die GEMA, die er direkt an die Radiosender, auf denen der Radiospot laufen soll, weiterleiten muss. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an Inter Voice Over abgeltbar. Sofern der Besteller Inter Voice Over Songs oder Hintergrundmusik für eine Produktion zur Verfügung stellt, geht Inter Voice Over davon aus, dass die entsprechenden Rechte vom Künstler bzw. Verlag eingeholt wurden.
(4) Der Preis für die Produktion eines Reminders oder Tag-Ons, also eines im Werbeblock nachgeschobenen Erinnerungsspots, entspricht jeweils 50% der Preise der Komponenten, die für einen Standardspot gelten.
(3) Der Preis für die Produktion eines Cut-Downs, also eines in mehreren Schritten jeweils verkürzten Spots, entspricht jeweils 50% der Preise der Komponenten, die für einen Standardspot gelten.

§ 6 Eigentumsrecht, Verwertungsrechte, Urheberrechte
(1) Alle von Inter Voice Over erbrachten Leistungen bleiben im Eigentum von Inter Voice Over.
(2) Inter Voice Over behält sich die Verwertungsrechte an der Audioproduktion bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Verwertungsrechte an der Audioproduktion gehen erst mit vollständiger Bezahlung der Audioproduktion wie folgt auf den Besteller über:
Beim Einsatz von Audioproduktionen mit Sprechern aus dem Sprecherpool von Inter Voice Over in Radio, Kino, TV, Imagefilmen, Produktfilmen, Erklärvideos, Webvideos, Video-Clips, Schulungsvideos, als Voice Overs,
Off-Sprecher, Kommentarstimmen, Telefonsysteme, Telefonanlagen, Telefonwarteschleifen, Anrufbeantworteransagen, Hotline-Ansagen,
Mailboxansagen ist eine räumliche Nutzung weltweit in einem Film/Video/Radio-Spot oder jeder Art von ‚Commercials“ in folgenden unentgeltlich genutzten Medien: Internet, soziale Netzwerken,
Videoportalen, DVDs, Intranet, auf Messen und Schulungen und Präsentationen gestattet. Die zeitliche Nutzung für Radio-Spots und anderen „Commercials“ ist für den Zeitraum von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Aufzeichnungsdatums gestattet, falls nicht anders vereinbart.
Zeitliche Nutzung für Telefonsysteme, Telefonanlagen, Telefonwarteschleifen, Anrufbeantworteransagen, Hotline-Ansagen,
Mailboxansagen: unbegrenzt.
Beim Einsatz von Audioproduktionen mit Sprechern aus dem Sprecherpool von Inter Voice Over im E-Learning, für Computer-Based-Training, Schulungssoftware, Lernsoftware ist eine räumliche Nutzung weltweit in einem Produkt bzw. einer Software inkl. kommerzieller Verwertungsrechte zeitliche unbegrenzt gestattet.
Beim Einsatz von Audioproduktionen mit Sprechern aus dem Sprecherpool von Inter Voice Over in Podcasts, Audio-Podcasts, Video-Podcasts, e-Papers, redaktionelle Beiträge, Blogeinträge, Webseitenvertonung ist eine räumliche Nutzung weltweit, zeitlich unbegrenzt gestattet.
Beim Einsatz von Audioproduktionen mit Sprechern aus dem Sprecherpool von Inter Voice Over in Audioguides z B. für Museumsführungen, Werksführungen, Stadtführungen ist eine räumliche Nutzung weltweit für eine Institution bzw. Unternehmung für Audioführungen zeitliche unbegrenzt gestattet.
Beim Einsatz von Audioproduktionen mit Sprechern aus dem Sprecherpool von Inter Voice Over in Radiospot-Produktionen z.B. für die Ausstrahlung auf Radiostationenist eine Nutzung ausschließlich entsprechend des bei der Bestellung angegebenen Einsatzgebietes gestattet, also entweder Lokal
bis 1 Mio. Menschen), City (bis 4 Mio. Menschen), Regional (bis 20 Mio. Menschen), oder National (bis 80 Mio. Menschen);
ausschlaggebend ist die Anzahl der Menschen, die durch die Summe der technischen Reichweiten der Sender (üblicherweise
Einwohner im Sendegebiet), auf denen der Radiospot laufen soll, erreicht wird.
zeitliche Nutzung: 1 Jahr ab Zeitpunkt des Aufzeichnungsdatums; für ein weiteres Nutzungsjahr (2. Nutzungsjahr) ist gegen 80 % Aufpreis, für das 3. Nutzungsjahr gegen 50 % Aufpreis und für ein 4. Jahr für erneut 100 % Aufpreis zu buchbar. Jedes weiteres Jahr folgt der gleichen Regelung (5. Jahr, 80 %, 6. Jahr 50%, 7. Jahr 100 %, usw.).
(4) Die in der optional hinzu buchbaren Textkonzeption dokumentierten Gedanken und Vorschläge sind geistiges Eigentum von Inter Voice Over und unterliegen den geltenden Urhebergesetzen. Die unautorisierte Nutzung, die ganze oder teilweise Vervielfältigung sowie jede Weitergabe an Dritte sind nicht gestattet.
(5) Die Urheberrechte an den von Inter Voice Over erstellten Audioproduktionen liegen ausschließlich bei Inter Voice Over. Dem Besteller ist es nicht gestattet, diese Audioproduktionen, außer im Rahmen der unter § 6 (2) gestatteten kommerziellen Verwertung, unter seinem Namen zu vertreiben.
(6) Geschützte Namen gehören ihren Eigentümern. Sämtliche der in von Inter Voice Over angebotenen Arbeiten erwähnte Namen von Marken, Waren oder Informationsanbietern gehören ihren Eigentümern und werden ohne Gewährleistung der freien Verfügbarkeit wiedergegeben. Die Namen sind entweder eingetragene Warenzeichen oder sollten als solche betrachtet werden.

§ 7 Widerrufsrecht
Widerrufsbelehrung
Nach § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht kein Widerrufs- bzw. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da jede Audioproduktion speziell mit Ihrem individuellen Text kundenspezifisch angefertigt wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Ende der Widerrufsbelehrung

§ 8 Informationspflicht, Vertragsverletzung
(1) Der Besteller ist verpflichtet, eine Ausstrahlung der Audioproduktion außerhalb der nach § 6 (2) vereinbarten Verwertungsrechte bis innerhalb von 10 Tagen nach Erstausstrahlung zu melden und das hierfür nötige Verwertungshonorar zu begleichen.
(2) Kommt der Besteller dieser Informationspflicht nicht nach, so hat er eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Verwertungshonorars zu zahlen und die Ausstrahlung umgehend zu unterlassen.

§ 9 Änderungen an der Audioproduktion
(1) Nachträgliche Änderungswünsche an der Audioproduktion sind Inter Voice Over innerhalb von fünf Werktagen ab Zusendung der Finalversion schriftlich mitzuteilen.
(2) Kleinere Textänderungen, bei denen maximal 15 Sekunden Text neu eingesprochen werden müssen, erledigt Inter Voice Over kostenfrei, ebenso wie Wünsche nach einer anderen Betonung vereinzelter Sätze bzw. die Unterlegung mit anderer Musik, sofern diese noch nicht für den Besteller lizenziert wurde.
(3) Größere Textänderungen, bei denen mehr als 15 Sekunden des Textes neu eingesprochen werden müssen, produziert Inter Voice Over für die Hälfte des regulären Preises für die Textlänge der neu einzusprechenden Abschnitte. Dieses Angebot gilt bis 30 Tage nach Zusendung der Finalversion.
(4) Änderungen, die nach 30 Tagen nach Zusendung der Finalversion vorgenommen werden sollen, werden mit dem Normalpreis berechnet, ebenso wie Änderungswünsche an der Musik, nachdem diese bereits für einen Radiospot beim Verlag lizenziert wurde.

§ 10 Haftung
(1) Inter Voice Over haftet nicht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der Aussagen in der Audioproduktion. Dies gilt auch für von Inter Voice Over erstellte Textkonzeptionen.
(2) Sollte Inter Voice Over einen vereinbarten Liefertermin aus von Inter Voice Over nicht zu vertretenden Gründen wie höher Gewalt oder Krankheit nicht einhalten könnten, so haftet v damit nicht für die damit verbundenen Kosten auf Seiten des Bestellers.
(3) Werden für eine Audioproduktion Fremdleistungen, wie etwa Sprecher oder Musik, die nicht durch Inter Voice Over selbst erstellt werden können, von Seiten des Bestellers hinzu gebucht, so haftet Inter Voice Over grundsätzlich nicht für sich daraus ergebende Probleme hinsichtlich Qualität und rechtzeitige Lieferung.
(4) Der Besteller erklärt, dass er im Besitz der für die von ihm in Auftrag gegebenen Leistungen erforderlichen Urheber- und/oder Markenrechte ist oder sich, falls er nicht selbst Urheber und/oder Markeninhaber ist, vom Urheber und/oder Markeninhaber eine Genehmigung für die Verwendung der Markenzeichen und/oder -namen eingeholt hat. Es wird vom Besteller nicht überprüft, ob der Auftraggeber im Besitz der für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte ist. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die in Auftrag gegebenen Leistungen daher ausgeschlossen. Sollten die in Auftrag gegebenen Leistungen gegen Urheber- und/oder Markenrecht verstoßen, hat dies der Besteller selbst zu verantworten.
(5) Sollten vereinbarte Liefertermine aus von Inter Voice Over nicht zu vertretenden Gründen wie höherer Gewalt oder Krankheit nicht eingehalten werden, so haftet Inter Voice Over nicht für damit verbundene Kosten des Bestellers. In Fällen von Gründen, die Inter Voice Over zu vertreten hat, haftet Inter Voice Over bei Nichteinhaltung eines Liefertermins maximal bis zur Höhe des jeweiligen Auftragswertes, der dem Gesamtbetrag in der Auftragsbestätigung entspricht.

§ 11 Rechtefreigabe
Der Besteller erteilt Inter Voice Over das Recht seinen Namen für Marketingzwecke zu verwenden. Hierzu zählt auch die Anzeige und Benutzung von Firmenlogos und/oder Produktionsbeispielen bspw. auf der Internetseite htttp://www.intervoiceover.com. Sollte der Besteller dies nicht wünschen, so hat er dies schriftlich mitzuteilen.

§ 12 Schriftform
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen tritt dann die gesetzliche Regelung.

§14 Druckversion der AGB
Durch Anklicken des Links „Druckversion der AGB“ hat der Kunde die Möglichkeit, eine druckerfreundliche Version dieser AGB zu erhalten. Diese kann er ausdrucken oder lokal abspeichern.

§ 15 Gerichtsstand
London, Vereinigtes Königreich, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Stand der AGB: 23.09.2014

Quelle: unter Zuhilfenahme von Gratis AGB erstellt von agb.de